Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ist ein wesentlicher Bestandteil eines gesetzeskonformen und sicheren Betriebs – sei es im Gewerbe, in öffentlichen Einrichtungen oder in der Industrie. Dabei geht es nicht nur um gesetzliche Verpflichtungen, sondern vor allem um Sicherheit für Menschen und Sachwerte. Doch welche Anforderungen gelten in Österreich? Was ist im Vergleich zu Deutschland anders? Und wie kann eine digitale Lösung wie comBUILDING von Comtech die Prozesse vereinfachen und dokumentensicher gestalten? Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick.

Inhaltsverzeichnis

1. Was sind ortsfeste elektrische Anlagen?

Ortsfeste elektrische Anlagen sind elektrische Betriebsmittel, die fest mit dem Gebäude verbunden oder so montiert sind, dass sie nicht einfach bewegt werden können. Dazu zählen beispielsweise fest installierte Verteilungen, Leitungen, Steckdosen, Beleuchtungen oder Maschinenanschlüsse.

Beispiele für ortsfeste elektrische Anlagen:

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2. Warum ist die regelmäßige Prüfung so wichtig?

Die Erstprüfung elektrischer Anlagen sowie wiederholte Prüfungen sind in Österreich und Deutschland durch bestimmte Normen für Elektroinstallationen geregelt:

Rechtliche Grundlagen in Österreich

In Österreich ist die (wiederkehrende) Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen für Arbeitsstätten verpflichtend – geregelt in § 9 der Elektrosicherheitsverordnung 2012 (ESV 2012). Ziel ist die Gewährleistung der Sicherheit von Beschäftigten und der Schutz von Sachwerten. Ergänzend gelten technische Normen wie die ÖVE/ÖNORM E 8701, die konkrete Anforderungen an Prüfinhalte, Intervalle und Dokumentation definieren.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

In Deutschland erfolgt die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen auf Grundlage der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) in Verbindung mit der TRBS 1201 und den einschlägigen DIN VDE-Normen (z. B. DIN VDE 0105-100). In § 5 DGUV V3 ist festgelegt, dass die Prüfungen nur durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden dürfen. Der Unternehmer ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren – insbesondere nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie in definierten Abständen.

3. Pflichten für Betreiber – wer muss prüfen lassen?

Betreiber sind verpflichtet, regelmäßig den ordnungsgemäßen Zustand ihrer elektrischen Anlagen nachzuweisen. Dies gilt für:

Verantwortlich ist stets der Anlagenbetreiber. Die Durchführung darf nur durch befugte Elektrofachkräfte erfolgen. Auch wenn Subunternehmen beauftragt werden, bleibt die Verantwortung beim Betreiber.

4. Wie läuft eine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ab?

Der typische Prüfablauf nach OVE E 8101 (Österreich) besteht aus folgenden Elementen: